Europäische Tochtergesellschaften in den USA sind überwiegend in der Rechtsform einer Corporation gegründet. Den gesetzlichen Vorschriften entsprechend, müssen sie daher einen Beirat/Aufsichtsrat (Board of Directors) besitzen.
Der Board of Directors einer amerikanischen Unternehmung hat nicht nur eine Kontrollfunktion, sondern eine erheblich darüber hinaus gehende Managementrolle wahrzunehmen.
Ein aktives Board nach amerikanischem Muster stellt sowohl für die Tochtergesellschaft, als auch für die Muttergesellschaft ein wichtiges zusätzliches Managementinstrument dar.
Die Entwicklungen der letzten Jahre und geänderte Erwartungshaltung der anderen Markteilnehmer (Finanzinstitute, Zulieferer, Kunden) verlangen vermehrt eine Ergänzung des Boards durch externe Mitglieder.
Die leitenden Partner und Berater der JR BECHTLE & Co. sind als Vorsitzende (Chairperson) oder Mitglieder (Director) verschiedener europäischer Niederlassungen aktiv in die Tagesarbeit der Unternehmen und deren Board of Directors eingebunden und haben deshalb ein sehr genaues Verständnis über die Notwendigkeiten und Zwänge dieser Gremien.
Diese persönliche Erfahrung garantiert ein klares Bild sowohl der anstehenden Aufgaben als auch der notwendigen Erfahrung und Persönlichkeit des gewünschten Kandidaten für die Board-Mitgliedschaft.
Unsere jahrzehntelange Arbeit als Berater der Tochtergesellschaften und Niederlassungen der deutschsprachigen Industrie in den Amerikas führte zu einer breit gestreuten und vertieften Kenntnis der Qualifikation und Wünsche der Unternehmensleiter in den verschiedenen Industriebereiche. Eine Voraussetzung für die Identifikation, Ansprache und Auswahl potentieller Kandidaten für eine Board of Directors Mitgliedschaft.